Ich helfe Ihnen gerne mit den üblichen Fragen zu einer Behandlung weiter.
Wer stellt mir eine Verordnung für die logopädische Therapie aus?
Nach ärztlicher Untersuchung stellt Ihnen Ihr Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Neurologe eine Verordnung für die logopädische Therapie aus. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem logopädischen Ersttermin maximal 14 Tage liegen dürfen.
Wie kann ich mich für die logopädische Therapie anmelden?
Sie können sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich in meiner Praxis für die logopädische Therapie anmelden. Ich bemühe mich, schnellstmöglich einen passenden Termin für Sie zu finden.
Wer trägt die Kosten meiner logopädischen Behandlung?
Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100% übernommen. Bei volljährigen Patienten besteht eine Zuzahlungspflicht (§61 SGB V) in Form von 10€ Rezeptgebühr und 10% der Behandlungskosten pro Verordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung möglich. Informationen darüber erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Bei Privatpatienten werden die Behandlungskosten zwischen meiner Praxis und Ihnen vereinbart und sind unabhängig vom jeweiligen Erstattungsbetrag Ihrer Krankenkasse zu leisten. Zur Abklärung der Kostenübernahme, erhalten Sie zu Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag für die Vorlage bei der Krankenkasse.
Sind Hausbesuche möglich?
Bei Bedarf und medizinischer Indikation führe ich auch Hausbesuche im Umkreis von 15 km durch. Diese können bei Ihnen zu Hause oder in pflegenden Einrichtungen stattfinden. Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein.
Bis wann muss ich einen Termin absagen?
Jeder Behandlungstermin wird verbindlich für Sie reserviert. Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden. Unentschuldigte und nicht rechtzeitig abgesagte Termine stelle ich Ihnen privat in Rechnung.